Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fördestar GmbH

Für Verträge mit der Fördestar GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer") gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"); diese AGB gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie für Folgeverträge mit dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"):

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt nur durch dessen Annahme eines entsprechenden Angebots, dass der Auftraggeber abgibt, zustande. Hierzu bedarf es einer ausdrücklichen oder konkludenten Annahme durch den Auftragnehmer. Das Zusenden einer Anfrage oder eine sonstige Kontaktaufnahme zum Auftragnehmer (z. B. per E-Mail) begründet noch keinen Vertragsschluss.

§ 2 Anwendungsbereich

Der Auftragnehmer als Unternehmer gem. § 14 BGB bietet seine Leistungen ausschließlich gegenüber anderen Unternehmern gem. § 14 BGB an. Die nachfolgenden Bestimmungen finden daher ausschließlich auf die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, der ein Unternehmer gem. § 14 BGB sein muss, Anwendung. Sie gelten ausdrücklich nicht im Rechtsverkehr des Auftragnehmers mit einem Verbraucher (§ 13 BGB).

§ 3 AGB des Auftraggebers

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gemäß §§ 305 ff. BGB (nachfolgend "Auftraggeber-AGB") gelten nur, wenn und soweit der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen auf derartige abweichende Auftraggeber-AGB gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Der Ausschluss der Auftraggeber-AGB gilt auch dann, wenn die AGB zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Auftraggeber-AGB abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

§ 4 Leistungen des Auftragnehmers

4.1 Übermittlung: Der Auftragnehmer übermittelt Daten an die Finanzverwaltung, insbesondere das Portal ELSTER. Die Daten werden durch Eingabe des Auftraggebers auf der Webseite des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit die entsprechende Vollmacht.

4.2 Speicherung: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber Datenspeicher zur Verfügung, auf den der Auftraggeber Kopien und andere Darstellungen der übermittelten Daten an ELSTER zum Abruf speichert.

§ 5 Technische Verfügbarkeit

5.1 Systemnutzungszeit: Die Leistung gem. § 4.2 dieser AGB steht dem Auftraggeber während der Systemnutzungszeit zur Verfügung, die wie folgt unterteilt ist:

  1. Kernnutzungszeit: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

  2. Randnutzungszeit: Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

5.2 Verfügbarkeitsberechnung: Die Verfügbarkeit wird innerhalb eines Bezugszeitraums berechnet, der einen Monat umfasst.

5.3 Grad der Verfügbarkeit: Der Grad der Verfügbarkeit wird wie folgt festgelegt:

  1. Kernnutzungszeit: 99,5%

  2. Randnutzungszeit: 98%

5.4 Ausfallzeit: Die zulässige maximale ununterbrochene Ausfallzeit je vereinbarter Zeiteinheit beträgt für die Kernnutzungszeit 30 Minuten und für die Randnutzungszeit 2 Stunden.

5.5 Sanktionen für Nichteinhaltung: Im Falle der Nichteinhaltung der Verfügbarkeit gelten folgende Sanktionen:

  1. Bei einer Verfügbarkeit während der Kernnutzungszeit von weniger als 99,5% wird dem Nutzer eine Gutschrift von 5% des monatlichen Gebührenbetrags gewährt.

  2. Bei einer Verfügbarkeit während der Randnutzungszeit von weniger als 98% wird dem Nutzer eine Gutschrift von 10% gewährt.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Vertragslaufzeit: Für die Leistungen gem. § 4.2 dieser AGB wird der Vertrag für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Sofern der Auftraggeber nicht mit einer Frist von acht (8) Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate.

6.2 Kündigung: Eine Kündigung ist nur zum jeweiligen Vertragsende und nur mit einer Frist von acht (8) Wochen zulässig. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen der außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Ein Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer stellt insbesondere

  1. der Verzug von zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Zahlungen für die Leistungen gem. § 4.2 dieser AGB dar;

  2. der wiederholte oder schwerwiegende Verstoß gegen die Pflichten gem. § 9 dieser AGB dar.

6.3 Rücktritt: Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

6.4 Abmeldung: Bei Beendigung des Vertrags meldet der Auftragnehmer die angemeldeten Kassen wieder ab. Die Abmeldebestätigung wird dem Auftraggeber zum Abruf zur Verfügung gestellt.

6.5 Löschung von Daten: Nach Beendigung des Vertrages werden die vom Auftraggeber auf dem Datenspeicher des Auftragnehmers gespeicherten Daten, insbesondere Dokumente, Unterlagen, PDFs etc. für einen Zeitraum von drei Monate gespeichert. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Daten unwiderruflich gelöscht.

§ 7 Zahlungen

7.1 Zahlungsanbieter: Zahlungen für die Leistungen gem. § 4 dieser AGB werden über einen Zahlungsanbieter abgewickelt.

7.2 Wirtschaftliches Unvermögen: Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Auftraggebers, seine Pflichten gegenüber dem Auftragnehmer zu erfüllen bzw. bei einem Insolvenzantrag des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer den mit dem Auftraggeber bestehenden Vertrag außerordentlich kündigen. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer frühzeitig über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

7.4 Leistungsverweigerung: Der Auftragnehmer kann die Leistungserbringung von der Befriedigung der vollen fälligen Vergütung abhängig machen. Die Beanstandung der Leistungen des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung der geschuldeten Vergütung.

7.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.

§ 8 Geheimhaltung

8.1 Vertrauliche Informationen: "Vertrauliche Informationen" sind alle der jeweils anderen Vertragspartei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Vertragspartei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Worksheets, Druckunterlagen, Handouts, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, USB-Sticks, Zugangsdaten, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebers oder mit dem Auftraggeber verbundener Unternehmen enthalten.

8.2 Schweigepflicht: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über die jeweils andere Vertragspartei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung der Vertragsleistungen und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.

8.3 Schweigepflicht Dritter: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Schweigepflicht gemäß § 8.2 dieser AGB sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten (z. B. Lieferanten), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben könnten, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 12 Monaten fort.

8.4 Ausnahmen: Die Schweigepflicht gemäß § 8.2 dieser AGB gilt nicht für Informationen,

  1. die der jeweils anderen Vertragspartei bei Zustandekommen des Vertrages bereits bekannt waren;

  2. die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die eine Vertragspartei bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Vertragspartei herrührt;

  3. die die jeweils andere Vertragspartei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat;

  4. die die jeweils andere Vertragspartei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen;

  5. die die jeweils andere Vertragspartei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei entwickelt hat;

  6. die die jeweils andere Vertragspartei Personen gegenüber offenlegt, die der gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater);

  7. die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Vertragspartei die jeweils andere Vertragspartei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.

§ 9 Nutzungsumfang

9.1 Allgemeines: Die Nutzung der Leistungen gem. § 4 dieser AGB erfolgt nur zu dem in diesen AGB geregelten Umfang, der sich insbesondere aus den nachfolgenden Regelungen ergibt.

9.2 Änderungen: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Änderungen an der Webseite, der IT-Infrastruktur insbesondere am zur Verfügung gestellten Datenspeicher des Auftragnehmers vorzunehmen.

9.3 Missbrauch: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Webseite, die IT-Infrastruktur insbesondere den zur Verfügung gestellten Datenspeicher des Auftragnehmers nicht zu missbrauchen, zu modifizieren, zu dekompilieren oder reverse zu entwickeln. Der Auftraggeber darf die Webseite, die IT-Infrastruktur insbesondere den zur Verfügung gestellten Datenspeicher des Auftragnehmers nicht in der Weise nutzen, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt. Letzteres beinhaltet auch die Veröffentlichung, Verbreitung oder Übermittlung von schädlichen, diffamierenden, belästigenden oder rechtswidrigen Inhalten.

9.4 Beeinträchtigung: Der Auftraggeber darf die Webseite, die IT-Infrastruktur insbesondere den zur Verfügung gestellten Datenspeicher des Auftragnehmers nicht in der Weise nutzen, die die Leistung oder Verfügbarkeit für andere Nutzer beeinträchtigt. Insbesondere darf er keinen Virus, Malware, Schadsoftware etc. speichern, verbreiten, verarbeiten etc.

9.5 Rechte Dritter: Der Auftraggeber darf die Webseite, die IT-Infrastruktur insbesondere den zur Verfügung gestellten Datenspeicher des Auftragnehmers nicht in Konflikt mit den Rechten, Eigentumsrechten oder geistigen Eigentumsrechten des Auftragnehmers oder dritten Personen nutzen.

9.6 Rufschädigung: Der Auftraggeber darf die Webseite, die IT-Infrastruktur insbesondere den zur Verfügung gestellten Datenspeicher des Auftragnehmers nicht in einer Weise nutzen, die den guten Ruf des Auftragnehmers schädigt oder negative Auswirkungen auf seine Geschäftstätigkeit hat.

9.7 Unbefugte Nutzung: Der Auftraggeber trifft die notwendigen Vorkehrungen, die die Nutzung der Webseite, der IT-Infrastruktur insbesondere den zur Verfügung gestellten Datenspeicher des Auftragnehmers durch Unbefugte zu verhindern. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die Webseite, die IT-Infrastruktur insbesondere der zur Verfügung gestellte Datenspeicher des Auftragnehmers nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten erstellt und/oder im Datenspeicher gespeichert werden.

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Allgemeines: Beide Vertragsparteien werden beim Abschluss und der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG, zum Schutz personenbezogener Daten beachten und einhalten.

10.2 Datenschutz: Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, sofern diese zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt, und jede maßgebliche Störung (z. B. Hacker- oder Cyberangriff) der jeweils anderen Partei unverzüglich zu melden, wenn die Verletzung oder Störung Auswirkungen auf die informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse der anderen Partei haben kann. Die Meldung muss Angaben zu der Störung, zu den möglichen Auswirkungen der anderen Partei sowie zu den technischen Rahmenbedingungen, insbesondere der vermuteten oder tatsächlichen Ursache, der betroffenen Informationstechnik enthalten.

10.3 Datensicherheit: Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von maßgeblichen Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit seiner informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden. Organisatorische und technische Vorkehrungen sind angemessen, wenn der dafür erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zur effektiven Vorbeugung der maßgeblichen Störungen steht.

§ 11 Abtretung des Auftraggebers

Vorbehaltlich des § 354a HGB dürfen Rechte aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers abgetreten werden.

§ 12 Haftung des Auftragnehmers

12.1 Haftung: Für Mängel haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus dem Vertragsverhältnis nichts Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die aufgrund einer unsachgemäßen Inanspruchnahme seiner Leistungen verursacht werden.

12.2 Inhalte des Auftraggebers: Für die Inhalte der übermittelten und gespeicherten Daten ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Für den Verlust der gespeicherten Daten ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich.

12.3 Freistellung des Auftragnehmers: Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den gemäß § 9 dieser AGB bereitgestellten Inhalten resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

12.4 Haftungsbeschränkung: Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten), die gem. § 4 dieser AGB festgehalten sind. Die Bestimmung des § 12.4 dieser AGB gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen des Auftragnehmers.

12.5. Keine Steuerberatung: Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine steuerliche Beratung vornehmen darf und daher auch keine entsprechende Haftung übernimmt.

§ 13 Verjährung

Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren in einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn - dies gilt entsprechend für Verhalten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen des Auftragnehmers. Die vorstehende Bestimmung des § 13 dieser AGB gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für schuldhaft verursachten Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person sowie der Verletzung von Kardinalspflichten gem. § 4 dieser AGB.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1. Kommunikation: Den Vertragsparteien ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

14.2 Schriftformerfordernis: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform.

14.3 Doppelte Schriftform: Änderungen und Ergänzungen des § 14.2 dieser AGB bedürfen der Schriftform.

14.4 Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

14.5 Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Vertragsparteien Kiel als Gerichtsstand. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.

14.6 Rechtsordnung: Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.7 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Letzteres gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

(Stand: März 2025)