Melden Sie Ihre Kassen kinderleicht digital an oder ab – rechtssicher und jederzeit prüfbar für das Finanzamt. Optional können Sie auch Organisationsunterlagen wie Bedienungsanleitungen, Programmierprotokolle der Kassenaufsteller und Verfahrensdokumentationen zentral zu jeder Kasse hinterlegen.
Melden Sie Ihre elektronischen Kassen, Taxameter oder Wegstreckenzähler rechtssicher beim Finanzamt an – schnell und ohne ELSTER-Zertifikat.
Strukturiere Sie Ihre Kassenführung übersichtlich: Lege beliebig viele Unternehmen an und verwalte alle Kassen in den jeweiligen Betriebsstätten.
Fehlen dir Kasseninformationen? Sende mit einem Klick eine E-Mail an den Kassenaufsteller.
Alle Eingaben werden auf Vollständigkeit und gesetzliche Vorgaben geprüft – fehlerhafte oder unvollständige Angaben werden erkannt, bevor sie ans Finanzamt übermittelt werden.
Lade bei jeder Kasse relevante Unterlagen wie Bedienungsanleitungen, Programmierprotokolle, TSE-Daten oder Verfahrensdokumentationen zentral und revisionssicher hoch.
Ihre Verträge laufen jeweils 12 Monate und verlängern sich automatisch. Wird nicht verlängert, erfolgt die gesetzliche Abmeldung der Kasse automatisch – Sie werden rechtzeitig informiert.
Registrieren Sie sich und legen Sie ein Konto an.
Legen Sie Ihr Unternehmen an.
Fügen Sie Ihre Betriebsstätten hinzu.
Erfassen Sie Ihre Kassendaten oder lassen Sie Ihren Kassenaufsteller dies für Sie übernehmen.
Auf Knopfdruck werden Ihre Kassen bei ELSTER angemeldet und Sie erhalten eine Bestätigung.
Ab dem 01.01.2025 sind Sie verpflichtet, elektronische Aufzeichnungssysteme wie Registrierkassen, Taxameter oder Wegstreckenzähler beim Finanzamt anzumelden (§ 146a AO). Es gelten jedoch Übergangsfristen bis zum 31.07.2025 für Altsysteme bzw. 31.12.2025 bei EU-Taxametern oder Wegstreckenzählern.
Ja. Jede Kasse wird inklusive Seriennummer, TSE-Informationen und Standort erfasst und individuell beim Finanzamt angemeldet.
Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme mit TSE (z. B. elektronische Registrierkassen, Taxameter, Wegstreckenzähler). Auch Ersatzkassen sind mitteilungspflichtig.
Sie registrieren sich online, legen Ihre Unternehmen und Betriebsstätten an und erfassen Ihre Kassen. Die Angaben werden automatisch geprüft und können mit einem Klick an das Finanzamt übermittelt werden – ganz ohne ELSTER-Zertifikat.
Kein Problem: Sie können mit einem Klick eine automatisch vorformulierte E-Mail an Ihren Kassenaufsteller senden. Er kann die fehlenden Angaben direkt online ergänzen oder eine XML-Datei importieren.
Ja. Alle Eingaben werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft – basierend auf den Anforderungen aus dem Gesetz (§ 146a AO) und den technischen Vorgaben der ELSTER-Plattform. Sie sind für Ihre Daten, die gemeldet werden selbst verantwortlich!
Ja, in der Standardversion können Sie alle wichtigen Dokumente zur Kasse hochladen: z. B. Bedienungsanleitungen, Programmierprotokolle, TSE-Daten oder Verfahrensdokumentationen.
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate pro Betrieb und pro Kasse. Wird nicht spätestens 8 Wochen vor Ablauf gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Nach Ablauf wird die jeweilige Kasse automatisch beim Finanzamt abgemeldet. Sie erhalten einen Hinweis vorab. Wenn Sie Ihre Kasse weiterhin nutzen, müssen Sie sie selbst neu anmelden.
Ja. Sie können alle An- und Abmeldungen sowie optional hochgeladene Dokumente rund um die Uhr online einsehen – sicher, datenschutzkonform und jederzeit prüfbar für die Finanzverwaltung.